Barrierefreiheitserklärung

Barrierefreiheit der uptain Software

Bei der Entwicklung unserer Software legen wir Wert auf größtmögliche Barrierefreiheit. Ziel ist es, die Nutzung für alle Menschen – unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten – so einfach und zugänglich wie möglich zu gestalten. Im Rahmen unserer technischen und gestalterischen Möglichkeiten haben wir folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit umgesetzt:

  • Lesbarkeit: Alle Schriftgrößen sind auf mindestens 10 pt festgelegt, um eine gute Lesbarkeit sicherzustellen.
  • Kontraste: Farben und Transparenzeinstellungen wurden so gewählt, dass der Kontrast zwischen Text und Hintergrund mindestens dem empfohlenen Verhältnis von 4,5:1 entspricht.
  • Struktur und Kontext: Formulare und interaktive Bedienelemente wie Buttons sind mit eindeutigen, beschreibenden Labels versehen, sodass der Kontext auch bei der Nutzung von Screenreadern klar nachvollziehbar ist.
  • Alternative Texte: Alle relevanten Bilder, Symbole und Medienobjekte – einschließlich dekorativer Elemente – verfügen über beschreibende Alternativtexte oder entsprechende Rollenkennzeichnungen, um eine barrierefreie Nutzung sicherzustellen.

Wir arbeiten kontinuierlich daran, bestehende Funktionen weiter zu verbessern und zukünftige Entwicklungen von Beginn an barrierefrei zu gestalten.

Barrierefreiheit der Website uptain.de

Die uptain GmbH ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Die maßgeblichen Vorschriften sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt www.uptain.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbstbewertung, die am 24.06.2025 durchgeführt wurde. Aufgrund der Überprüfung ist die Webseite mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den genannten Gründen nicht oder nur teilweise barrierefrei.

Derzeit mögliche und teilweise bekannte Barrieren

Im Rahmen unserer bisherigen Prüfungen und technischen Möglichkeiten wurden folgende Barrieren teilweise festgestellt bzw. werden als potenziell relevant eingeschätzt:

  • Alternative Texte: Einige Bilder enthalten keinen oder unzureichenden Alternativtext, insbesondere in verlinkten Grafiken oder bei sich wiederholenden Texten.
  • PDF-Dokumente: Einige zum Download angebotene PDF-Dokumente sind nicht vollständig barrierefrei gestaltet.
  • Medieninhalte: Eingebettete Medienobjekte (z. B. Videos oder Audio-Dateien) enthalten derzeit keine Untertitel oder Audiodeskriptionen.
  • Formulare: Formularfelder sind teilweise nicht korrekt beschriftet oder programmatisch nicht eindeutig zugeordnet. Auch strukturierende Elemente wie Fieldsets für Gruppen von Eingaben fehlen teilweise.
  • Links: Mehrere benachbarte Links können zur gleichen Zieladresse führen, was für Screenreader-Nutzer zu Redundanzen führen kann.
  • Lesbarkeit: An einigen Stellen könnten die Kontraste unzureichend sein oder Textbereiche sehr kleine Schriftgrößen verwenden, was die Lesbarkeit für sehbeeinträchtigte Nutzer erschwert.
  • Eindeutigkeit: Stellenweise wird unterstrichener Text verwendet, der fälschlich als Link interpretiert werden kann.

Wir arbeiten daran, die genannten Barrieren schrittweise abzubauen und neue Inhalte von Beginn an barrierefrei zu gestalten.

Unverhältnismäßige Belastung

Für unser Unternehmen stellt die sofortige vollständige Umsetzung aller technischen Anforderungen derzeit eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) dar. Wir setzen dennoch kontinuierlich Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit um.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 24.06.2025 erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen weitere Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Webseite aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte nutzen Sie dafür die folgenden Kontaktmöglichkeiten:

uptain GmbH
Obergrünewalder Str. 8A
42103 Wuppertal

Telefon: +49 (0) 40 696 39 10 30
E-Mail: info@uptain.de

Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie durch eine nicht ausreichend barrierefreie Gestaltung unserer Webseite benachteiligt sind, können Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG wenden. Diese hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und der Möglichkeit der Antragstellung finden Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de