Was Sie zur Verpackungslizenz im Online-Shop wissen müssen

Kein Weg dran vorbei: die Verpackungslizenz für Onlinehändler
Autor: Harald Neuner // 7min

Online-Shopping hat in den letzten Jahren einen wahren „Boom“ erlebt. Ob gezwungenermaßen durch die Pandemie oder im Zuge der Digitalisierung, eins ist sicher – der digitale Einkauf ist längst Teil unseres Alltags geworden. So bequem und komfortabel es sein mag, alle Produkte gut verpackt in einem Paket direkt nach Hause geliefert zu bekommen, so belastend zeigt sich das mit einhergehendem, erhöhtem Verpackungsaufkommen für die Umwelt. Um die Auswirkungen der Fülle an Verpackungsabfall zu reduzieren, führte der Gesetzgeber die sogenannte Verpackungslizenz ein. Grundlage ist das 2019 in Kraft getretene, strenge Verpackungsgesetz (VerpackG), das stufenweise eingeführt wurde.

Was bedeutet die Verpackungslizenz für Online-Shops, was müssen Sie beachten und wie kommen Sie als Onlinehändler Ihrer Pflicht nach? In diesem Betrag wollen wir von uptain Ihnen eine Übersicht über alles Wichtige zum Thema Verpackungslizenz geben.

Was ist die Verpackungslizenz für Online-Shops und warum gibt es sie?

Die Themen Nachhaltigkeit und Ressourcen hat nicht nur einen hohen Stellenwert in der Gesellschaft, sondern auch in der Kundenzufriedenheit eingenommen. Dem gegenüber steht die Tatsache, dass wir durch das Online-Shopping pro Kopf einen hohen Berg Verpackungsabfälle produzieren. In den letzten Jahren mussten Onlinehändler zusätzlich auf Millionen von Kartons, Versandtaschen und Füllmaterialien zurückgreifen. Mit dem wachsenden Müllproblem sah sich der Gesetzgeber gezwungen einzugreifen und löste mit dem Verpackungsgesetz die alte Verpackungsverordnung ab. Das VerpackG trat am 1. Januar 2019 in Kraft und bildet die rechtliche Grundlage.

Das Verpackungsgesetz mit weiteren Neuerungen, die seit 2022 gelten, verpflichtet jeden Händler, der Ware in Verpackungen füllt, zu einer Kostenbeteiligung an einem fachgerechten Recycling der Verpackungen. Mithilfe der gebührenpflichtigen Verpackungslizenz im Melderegister LUCID der ZSVR (Zentralen Stelle Verpackungsregister) werden Ihre gesamten Verpackungen gesammelt, sortiert und entsprechend fachgerecht recycelt. Durch die Beteiligung an einem der Dualen Systeme tragen Sie einen Teil der Kosten und übernehmen die Verantwortung über Ihre Verpackungsverwertung. Zudem wird die Einhaltung der Regularien sichergestellt. Die ZSVR übernimmt mit dem Melderegister LUCID die leitende Kontrollfunktion.

Mit der Verpackungsrichtlinie und der Verpackungslizenz wird sichergestellt, dass die Rohstoffe wieder in den Recycling-Kreislauf zurückgeführt werden. Das Ziel ist es somit einerseits die Ressourcen zu schonen sowie die Umweltbelastung zu reduzieren und andererseits den Wettbewerb fair zu gestalten.

Was ist das Verpackungsgesetz (VerpackG)?

Das Verpackungsgesetz, VerpackG, beinhaltesämtliche Gesetze, was das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die Verwertung von Verpackungen betrifft. Es löste am 01.01.2019 die bisher geltende Verpackungsordnung ab. Dies geschah im Zuge der Umsetzung der europäischen Vorgaben aus der Einweg-Kunststoffrichtlinie (EU) 2019/904 und den novellierten Abfallrahmenrichtlinien (EG) 2008/98. Geplant wurde eine schrittweise Einführung mit weiteren Änderungen am 1. Juli 2022.

Wer braucht eine Verpackungslizenz?

Infografik: Wer braucht eine Verpackungslizenz?

Die Verpackungslizenz braucht jedes Unternehmen, das eine Verkaufsverpackung als Erstinverkehrbringer in Umlauf bringt. Sofern Sie also Umverpackungen sowie Service- und Versandverpackungen wie Versandkartons, Versandtaschen oder Umschläge samt Polster-, Füllmaterial und Klebeband gewerblich erstmalig nutzen und an den Verbraucher senden, haben Sie die Pflicht sich mit der Verpackungslizenz an einem der Dualen Systeme zu beteiligen. Die Grundlage der Definition solch typischer beim Endverbraucher oder gleichgestellten Anfallstellen wie die Gastronomie, öffentliche Einrichtung usw. anfallenden Verpackungen ist der § 3 Abs. 8 VerpackungG.

Neben Betreibern eines eigenen Online-Shops sind auch Marktplatzhändler auf Amazon oder eBay betroffen. Die Größe des Versandhandels oder Betriebs spielt dabei keine Rolle. Ebenso unerheblich sind die Mengen und der Inhalt der Versandverpackungen. Ausschlaggebend für die Verpackungslizenz ist, dass Sie Verpackungen erstmals befüllen und in den Verkehr bringen. Die Verpackungsmenge nimmt Einfluss auf die Höhe des Entgelts der Verpackungslizenz. Dies ist ein wichtiger Faktor, den Sie bei der Preiskalkulation Ihrer Produkte beachten sollten.

Versenden Sie – egal über welchen Vertriebskanal – Waren ins Ausland, kann es sein, dass Sie eine weitere Verpackungslizenz erwerben müssen. Dem geschuldet ist die Tatsache, dass jedes Land sein eigenes Verpackungsrecycling mit eigenen Gesetzen betreibt. Einen einheitlichen EU-Standard gibt es nicht, da die Verankerung und Ausgestaltung der EU-Verpackungsrichtlinie ins nationale Recht viele Freiräume bieten. Einige Beispiele: In Frankreich ist die Verpackungslizenz abgängig von der verkauften Stückzahl. In Dänemark sind nur jene Hersteller und Händler zur Verpackungslizenz verpflichtet, wenn dort auch eine Niederlassung besteht. In Belgien ist die Verpackungslizenz umsatzabhängig. Die Komplexität der Verpackungslizenz steigt also erheblich bei einem internationalen Versand. Informieren Sie sich daher genau über die jeweiligen Regularien, bevor Sie Waren in einer Verpackung in EU- und Drittländer versenden.

Seit dem 1. Juli 2022 gab es zudem eine Novellierung des Verpackungsgesetzes. Im Zuge dessen wurde beschlossen, dass auch Transportverpackungen lizenziert werden müssen.

Hingegen stehen Fulfillment-Dienstleister nicht mehr in der Pflicht, Versandverpackungen zu lizenzieren. Dies obliegt einzig dem beauftragenden Händler. Sie müssen jedoch die Verpackungslizenz kontrollieren. Diese Aufgabe haben auch Online-Markplätze bei ihren Händlern.

Ferner gilt, dass verpackte Ware in Deutschland nur noch dann vertrieben werden darf, wenn der Hersteller im Verpackungsregister LUCID registriert ist.

Wie melden Sie die Verpackungslizenz an?

Die einzelnen Schritte zur Verpackungslizenz: Registrierung, Systembeteiligung, Mengenmeldung und Vollständigkeitserklärung

Fallen Sie unter jene Onlinehändler, die eine Verpackungslizenz benötigen, müssen Sie sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registrieren, mit der Systembeteiligung die Verpackungslizenz erwerben und eine Mengenmeldung machen.

  1. Schritt zur Verpackungslizenz

Rufen Sie die Seite der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) auf und registrieren Sie sich unter Angaben Ihrer Unternehmensdaten im Melderegister LUCID.

  1. Schritt zur Verpackungslizenz

Im zweiten Schritt müssen Sie Ihre Verpackungen bei einem der Dualen Systeme Ihrer Wahl lizensieren. Dazu übermitteln Sie Ihre Registrierungsnummer und die Verpackungsmengen, die das Entgelt bestimmen. Das Duale System managt für Sie im Anschluss das Sammeln, Sortieren und fachgerechte Recyceln.

  1. Schritt zur Verpackungslizenz

Haben Sie Ihre Verpackungslizenz von einem Dualen System erhalten, gehen Sie wieder zurück auf die Seite der ZSVR und tragen hier schlussendlich den Namen des Dualen Systems ein, für das Sie sich entschieden haben und geben noch Meldung über die Verpackungsmengen, die Sie bereits dem Dualen System übermittelt haben.

Was passiert, wenn man keine Verpackungslizenz nachweisen kann?

Sollten Sie, trotz Verpflichtung, keine Verpackungslizenz besitzen, erfolgt eine Abmahnung und durch die neuen Regularien des Verpackungsgesetzes hohe Geldbußen. Zudem wird ein Verkaufsverbot verhängt. Nach § 34 VerpackG stellt der Verstoß eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldstrafe von bis zu 200.000 € geahndet werden kann. Achten Sie als Onlinehändler und Gewerbetreibender besonders darauf, Ihrer Verpflichtung der Verpackungslizenz nachzukommen.

Verpackungslizenz: einfacher als gedacht

Was mit dem Verpackungsgesetz zunächst kompliziert wirkt, ist durch das digitale Meldeprinzip im Prinzip einfach. Die gesetzeskonforme Registrierung im Melderegister LUCID der ZSVR ist in wenigen Minuten erledigt. Einzig die Auswahl eines Dualen Systems für die Verpackungslizenz kann etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen. Vielfach machen diese vom Gutscheinmarketing Gebrauch und bieten Mengenrabatte an. Ein Vergleich kann sich daraus lohnen.

Kunden, aber auch Mitbewerber können im Übrigen das Melderegister LUCID jederzeit einsehen und schauen, ob Sie als Onlinehändler registriert sind. Die Transparenz soll für einen fairen Wettbewerb sorgen.

Tipp: Indem Sie Rücksendungen und damit einhergehende erneute Bestellungen vermeiden, können Sie Ihre Verpackungsmenge reduzieren. So sparen Sie bei der Verpackungslizenz Kosten. Wie das geht, verraten wir Ihnen in unserem Artikel zum smarten Retourenmanagement.

Autor_Harald Neuner

Artikelautor

Online Marketing + Content

Harald Neuner

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Harald Neuner ist Co-Founder von “uptain”, der führenden Software-Lösung für die Rückgewinnung von Warenkorbabbrechern im DACH-Raum. Ein besonderes Anliegen ist es ihm, kleinen und mittleren Online-Shops Technologien zur Verfügung zu stellen, über die bisher vorwiegend die Großen im E-Commerce verfügten. Mit “uptain” ist ihm genau das möglich geworden.

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